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Krypto Regulierung

BaFin-Kryptoinstitute: Was hinter Deutschlands Aufsichtskategorie für Krypto-Unternehmen steckt

Bünyamin Ögdüm
Bünyamin Ögdüm 27. Juli 2026 10 Min. Lesezeit
BaFin-Kryptoinstitute: Was hinter Deutschlands Aufsichtskategorie für Krypto-Unternehmen steckt

Wer auf der Website der BaFin nach „Kryptoinstitute" sucht, landet auf einer eigenen Rubrik der Aufsicht. Das klingt nach einer einzelnen Lizenzklasse, die ein Unternehmen beantragen kann, ähnlich wie eine Banklizenz oder eine Zahlungsdiensteerlaubnis. Genau das ist ein Kryptoinstitut aber nicht. Der Begriff ist eine Sammelbezeichnung, unter der die BaFin in ihrer Organisationsstruktur, im Jahresbericht und auf ihrer Website mehrere, rechtlich unterschiedliche Gruppen von Unternehmen zusammenfasst.

Diese Unterscheidung ist mehr als eine Formalie. Wer ein Krypto-Unternehmen in Deutschland betreibt oder gründen will, muss wissen, welche der drei Gruppen für das eigene Geschäftsmodell überhaupt infrage kommt, welche Rechtsgrundlage gilt und ob eine Zulassung EU-weites Passporting ermöglicht oder nur den deutschen Markt abdeckt. Dieser Artikel ordnet den Begriff korrekt ein, erklärt die drei Gruppen im Detail und zeigt, was seit dem Auslaufen der Übergangsfristen 2026 tatsächlich gilt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kein einheitliches Kryptoinstitut: Die BaFin fasst unter „Kryptoinstitute" drei unterschiedlich lizenzierte Gruppen zusammen, keine einzelne Lizenzklasse.
  • Drei Gruppen: Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCA, Institute mit qualifizierter Kryptoverwahrerlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, und Kryptowertpapierregisterführer.
  • Passporting nur bei MiCA: Nur die CASP-Zulassung nach MiCA ermöglicht EU-weites Passporting. Die ältere Kryptoverwahrerlaubnis gilt ausschließlich national.
  • Übergangsfrist ausgelaufen: Seit Anfang 2026 reicht die alte Kryptoverwahrerlaubnis für MiCA-erfasste Dienstleistungen allein nicht mehr aus.
  • Kapitalanforderungen laut MiCA: je nach Dienstleistungsklasse 50.000 €, 125.000 € oder 150.000 € dauerhaftes Eigenkapital, oder ein Viertel der Fixkosten des Vorjahres, wenn dieser Betrag höher liegt.

Was ist ein Kryptoinstitut? Die BaFin-Sammelbezeichnung erklärt

Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz, kurz KMAG, enthält in seinen Begriffsbestimmungen eine Beschreibung dessen, was am ehesten als rechtliche Grundlage hinter dem Wort „Kryptoinstitut" steht. Danach gilt als Institut in diesem Sinn, wer öffentlich Referenzwert-Token anbietet, wer öffentlich E-Geld-Token anbietet, oder wer eine der zulassungspflichtigen Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt. Ein bekanntes Beispiel für einen E-Geld-Token ohne MiCA-Zulassung ist USDT von Tether, das bislang keine entsprechende Genehmigung in der EU erhalten hat und deshalb auf lizenzierten Börsen nicht mehr gehandelt werden darf. Diese Definition deckt aber nur einen Teil dessen ab, was die BaFin in der Praxis unter „Kryptoinstitute" einordnet.

Tatsächlich verwendet die Aufsicht den Begriff als organisatorisches Dach für drei Gruppen von Unternehmen, die auf unterschiedlichen Gesetzen beruhen und teils aus unterschiedlichen Regulierungsepochen stammen. Genau diese drei Gruppen benennt die BaFin auch selbst als „Kryptoinstitute" in ihrem aktuellen Jahresbericht. Die allgemeine Website-Rubrik der BaFin zu Kryptoinstituten führt daneben zwar zusätzlich Meldepflichten für Emittenten von E-Geld-Token und sonstigen Token auf, die enger gefasste Definition aus dem Jahresbericht bildet aber die für Unternehmen relevante Grundlage dieses Artikels.

Die älteste der drei Gruppen geht auf eine Ergänzung des Kreditwesengesetzes aus dem Jahr 2020 zurück. Die jüngste und mittlerweile wichtigste Gruppe entstand erst mit der vollständigen Anwendung der EU-Verordnung MiCA am 30. Dezember 2024. Genau dieses Nebeneinander verschiedener Rechtsgrundlagen ist der Grund, warum „Kryptoinstitut" keine Lizenz ist, die man einfach beantragt, sondern ein Sammelbegriff, den man erst richtig einordnen muss.

Drei Gruppen, ein Begriff: Der Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die drei Gruppen, die die BaFin unter „Kryptoinstitute" zusammenfasst, mit ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage und der entscheidenden Frage, ob eine Zulassung EU-weit gilt oder auf Deutschland beschränkt bleibt.

Gruppe Rechtsgrundlage EU-Passporting? Wer ist betroffen?
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP) MiCA, umgesetzt über das KMAG Ja Krypto-Börsen, Handelsplattformen, Verwahrer, Berater, Portfolioverwalter
Qualifizierte Kryptoverwahrung Kreditwesengesetz (KWG) Nein, nur national Verwahrer von Kryptowertpapieren nach dem eWpG
Kryptowertpapierregisterführer Kreditwesengesetz (KWG) Nein, nur national Betreiber von Registern für Kryptowertpapiere

Gruppe 1: Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCA

Die mit Abstand relevanteste Gruppe sind Unternehmen, die als CASP zugelassen sind. CASP steht für Crypto-Asset Service Provider und bezeichnet die zentrale Lizenzklasse, unter der Krypto-Dienstleister innerhalb der gesamten EU tätig sein dürfen. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung MiCA, die seit dem 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar ist. Deutschland hat MiCA über das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, kurz FinmadiG, umgesetzt, das am 27. Dezember 2024 verkündet wurde.

Das FinmadiG schuf mit dem KMAG ein eigenständiges neues Gesetz und änderte gleichzeitig mehrere bestehende Gesetze, darunter das Kreditwesengesetz, das Geldwäschegesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Wertpapierhandelsgesetz und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Entscheidend für Unternehmen ist ein Punkt: Eine CASP-Zulassung, die in Deutschland erteilt wird, berechtigt zum EU-weiten Anbieten der zugelassenen Dienstleistungen. Eine CASP-Zulassung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat berechtigt umgekehrt auch zum Anbieten in Deutschland, per Passporting. Das ist der entscheidende Unterschied zur älteren Kryptoverwahrerlaubnis, die im nächsten Abschnitt erklärt wird.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, was das bedeutet: Die Krypto-Börse Kraken erhielt ihre CASP-Zulassung über die irische Zentralbank und darf damit dank Passporting auch deutschen Nutzern ihre Dienste anbieten, ohne eine zusätzliche eigenständige BaFin-Erlaubnis zu benötigen.

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Gruppe 2: Die ältere Kryptoverwahrerlaubnis nach dem KWG

Bereits im Jahr 2020 wurde das sogenannte Kryptoverwahrgeschäft als eigene erlaubnispflichtige Tätigkeit in das Kreditwesengesetz aufgenommen. Diese qualifizierte Kryptoverwahrerlaubnis existiert bis heute und läuft parallel zu MiCA weiter. Der wesentliche Unterschied zur CASP-Zulassung: Die Kryptoverwahrerlaubnis gilt ausschließlich für Deutschland und ermöglicht kein EU-weites Passporting.

Praktisch relevant ist diese Erlaubnis heute vor allem für die Verwahrung von Kryptowertpapieren nach dem elektronischen Wertpapiergesetz, kurz eWpG. Für Dienstleistungen, die inhaltlich unter MiCA fallen, etwa den klassischen Handel mit oder die Verwahrung von Kryptowerten wie Bitcoin oder Ethereum, reicht die alte Kryptoverwahrerlaubnis seit dem Ende der Übergangsfrist nicht mehr aus. Wer beide Geschäftsfelder betreibt, benötigt entsprechend beide Zulassungen nebeneinander.

Gruppe 3: Kryptowertpapierregisterführer

Die dritte Gruppe betrifft Unternehmen, die Register für Kryptowertpapiere führen, ebenfalls auf Grundlage des Kreditwesengesetzes. Diese Tätigkeit ist eng mit dem eWpG verbunden, das es ermöglicht, Wertpapiere elektronisch und ohne physische Urkunde zu begeben, unter anderem auf Basis der Blockchain-Technologie. Auch für Kryptowertpapierregisterführer gilt: Die Zulassung ist national begrenzt und bringt kein EU-weites Passporting mit sich.

Welche Dienstleistungen deckt eine CASP-Lizenz ab?

MiCA unterscheidet insgesamt zehn einzelne Kryptowerte-Dienstleistungen, für die jeweils eine CASP-Zulassung erforderlich ist. Ein Unternehmen kann sich für eine, mehrere oder alle davon zulassen lassen, je nach Geschäftsmodell:

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten im Auftrag Dritter
  • Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
  • Tausch von Kryptowerten gegen Fiatgeld
  • Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte
  • Ausführung von Aufträgen für Kryptowerte
  • Platzierung von Kryptowerten
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen für Kryptowerte
  • Beratung zu Kryptowerten
  • Portfolioverwaltung für Kryptowerte
  • Übertragungsdienste für Kryptowerte

Eine Krypto-Börse benötigt in der Regel mehrere dieser Zulassungen gleichzeitig, etwa für den Betrieb der Handelsplattform, die Verwahrung der Kundenbestände und den Tausch gegen Fiatgeld.

Kapitalanforderungen: Was eine CASP-Zulassung kostet

MiCA selbst schreibt gestaffelte Mindestanforderungen an das dauerhafte Eigenkapital vor, abhängig davon, welche Dienstleistungen ein Unternehmen anbietet. Je nach Dienstleistungsklasse liegt die Anforderung bei 50.000 €, 125.000 € oder 150.000 €. Maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag: Liegt ein Viertel der Fixkosten des Vorjahres über der Mindestanforderung, muss dieser höhere Wert als Eigenkapital vorgehalten werden. Diese Vorgabe stammt unmittelbar aus der EU-Verordnung selbst und ist damit für alle CASP in der gesamten EU identisch, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat die Zulassung beantragt wird.

Der Weg zur Zulassung: So läuft das BaFin-Verfahren ab

Bevor ein Unternehmen den eigentlichen Zulassungsantrag stellt, empfiehlt sich eine unverbindliche Voranfrage bei der BaFin. Diese optionale Konsultation hilft dabei, offene Fragen zum Geschäftsmodell frühzeitig zu klären, bevor der formale Antrag eingereicht wird.

Der eigentliche Antrag geht an das zuständige Referat ZK 4 der BaFin in Bonn sowie an das Kompetenzzentrum der Bundesbank, das parallel eingebunden wird. Die BaFin prüft den Antrag zunächst auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, empfiehlt die europäische Wertpapieraufsicht ESMA eine Nachreichungsfrist von vier Wochen. Danach beginnen die gesetzlich festgelegten Prüffristen, die MiCA selbst vorgibt.

Wird die Zulassung erteilt, wird das Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlicht, in der Unternehmensdatenbank der BaFin geführt und zusätzlich in das MiCA-Register der ESMA eingetragen. Genau dieser letzte Schritt macht das EU-weite Passporting sichtbar und wirksam.

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Übergangsfrist ausgelaufen: Was seit 2026 gilt

Für Unternehmen, die bereits vor Anwendbarkeit von MiCA rechtmäßig Krypto-Dienstleistungen auf Grundlage des Kreditwesengesetzes anboten, sah die Umsetzung eine Übergangsregelung vor. Wer zum 29. Dezember 2024 bereits über eine entsprechende KWG-Erlaubnis verfügte, konnte den Betrieb national fortführen, während der eigene CASP-Antrag noch bei der BaFin geprüft wurde. Dieser Bestandsschutz endete spätestens zum 31. Dezember 2025.

Ein Beispiel dafür, was das Verpassen der eigenen CASP-Zulassung praktisch bedeuten kann, liefert der Fall Binance: Der Anbieter zog seinen CASP-Antrag bei der griechischen Aufsichtsbehörde HCMC im Juni 2026 zurück und musste seine EU-Dienste zum 1. Juli 2026 einschränken.

Seit Anfang 2026 gilt entsprechend: Wer in Deutschland MiCA-erfasste Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine CASP-Zulassung. Die alte KWG-Erlaubnis allein genügt für diese Tätigkeiten nicht mehr. Für Unternehmen, deren Antrag zum Jahreswechsel noch nicht abschließend beschieden war, hing die weitere Vorgehensweise vom Stand des jeweiligen Verfahrens ab. Wer sich unsicher ist, ob ein bestimmtes Geschäftsmodell unter die alte oder die neue Regelung fällt, sollte das im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.

Verstärkte Aufsicht: Was der BaFin-Jahresbericht zeigt

Der BaFin-Jahresbericht 2025 zeigt, dass die Aufsicht über Kryptoinstitute spürbar intensiver geworden ist. Im Jahr 2025 führte die BaFin vier Sonderprüfungen bei Kryptoinstituten durch, nach drei im Vorjahr. Die Prüfquote stieg dabei von 25,0 % auf 36,4 %. Die BaFin stellt klar, dass darunter alle Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen fallen. Für Unternehmen bedeutet das: Eine erteilte CASP-Zulassung ist kein einmaliger Vorgang, sondern der Beginn einer laufenden Aufsichtsbeziehung.

Wie sich diese verstärkte Aufsicht auf das Verhalten von Anlegern auswirkt, zeigt unser Artikel MiCA-Effekt: Warum ziehen Anleger ihre Coins in Self-Custody?

Was bedeutet das für dich als Krypto-Anleger?

Für Anleger ist die wichtigste praktische Konsequenz simpel: Eine gültige CASP-Zulassung ist ein verlässliches Zeichen dafür, dass eine Börse oder ein Anbieter beaufsichtigt wird und EU-weit reguliert tätig sein darf. Ob eine Plattform diese Zulassung tatsächlich hat, lässt sich mit dem CoinTracking MiCA-Check kostenlos und ohne Anmeldung prüfen, abgeglichen mit dem offiziellen ESMA-Register. Lizenzierte Anbieter sind zugleich von der EU-Meldepflicht DAC8 betroffen, die Transaktionsdaten künftig automatisch an die Steuerbehörden übermittelt.

Was passiert, wenn eine Börse keine solche Zulassung erhält oder die Übergangsfrist ohne Zulassung verstreicht, erklärt unser Artikel Was passiert mit meinen Kryptos auf einer nicht-lizenzierten Börse? im Detail. Unabhängig davon, welche Börse du nutzt und wie sich deren Lizenzstatus entwickelt, bleibt eine lückenlose Dokumentation deiner Transaktionen wichtig, insbesondere wenn ein Wechsel der Plattform ansteht. Mehr zu den steuerlichen Grundlagen findest du in unserem Krypto-Steuer-Guide Deutschland 2026.

Fazit

„Kryptoinstitut" ist bei der BaFin kein Antrag, den ein Unternehmen stellt, sondern ein Sammelbegriff für drei unterschiedlich lizenzierte Gruppen: CASP-zugelassene Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCA, Institute mit der älteren, rein nationalen Kryptoverwahrerlaubnis nach dem KWG, und Kryptowertpapierregisterführer. Seit dem Auslaufen der Übergangsfristen Anfang 2026 führt für MiCA-erfasste Geschäftsmodelle kein Weg an der CASP-Zulassung vorbei, und die BaFin prüft diese Gruppe laut eigenem Jahresbericht mit steigender Intensität. Für Anleger bleibt der Lizenzstatus einer Plattform der einfachste Anhaltspunkt für regulierte Seriosität.

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Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Compliance- oder Steuerberatung dar. Die dargestellten Regelungen können sich ändern und die Einordnung eines konkreten Geschäftsmodells hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Für individuelle Beratung wende dich an einen qualifizierten Rechts- oder Steuerberater.
Bünyamin Ögdüm, Leiter Steuer-Betrieb
Autor

Bünyamin Ögdüm

Leiter Steuer-Betrieb

Bünyamin leitet den Steuer-Betrieb bei CoinTracking. Er übersetzt komplexe Krypto-Steuerregeln in klare, umsetzbare Anleitungen für Trader und Investoren weltweit.

Häufig gestellte Fragen zu BaFin-Kryptoinstitute

Ein Kryptoinstitut ist keine einzelne Lizenzklasse, sondern die Sammelbezeichnung, unter der die BaFin drei rechtlich unterschiedliche Gruppen von Krypto-Unternehmen zusammenfasst: Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCA, Institute mit einer qualifizierten Kryptoverwahrerlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und Kryptowertpapierregisterführer. Welche Gruppe zutrifft, hängt vom konkreten Geschäftsmodell des Unternehmens ab.

Für Dienstleistungen, die unter MiCA fallen, reicht die ältere Kryptoverwahrerlaubnis nach dem Kreditwesengesetz seit dem Ende der Übergangsfrist nicht mehr aus. Wer Handel, Verwahrung oder andere MiCA-erfasste Dienstleistungen anbietet, benötigt seit 2026 eine CASP-Zulassung. Die alte Erlaubnis bleibt vor allem für die Verwahrung von Kryptowertpapieren nach dem eWpG relevant.

Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab, weil MiCA gesetzlich festgelegte Prüffristen vorsieht, sobald ein Antrag vollständig vorliegt. Eine unverbindliche Voranfrage bei der BaFin hilft dabei, den Antrag von Anfang an vollständig einzureichen. Fehlende Unterlagen sollten laut ESMA-Empfehlung innerhalb von vier Wochen nachgereicht werden.

Eine CASP-Zulassung nach MiCA zeigt, dass eine Börse oder ein Anbieter von der zuständigen Aufsichtsbehörde geprüft wurde und EU-weit reguliert tätig sein darf. Für Anleger ist das ein Qualitätsmerkmal, das sich leicht überprüfen lässt. Mit dem CoinTracking MiCA-Check lässt sich der Lizenzstatus einer Börse kostenlos und ohne Anmeldung nachschauen.

Die BaFin veröffentlicht zugelassene Unternehmen in ihrer offiziellen Unternehmensdatenbank, zusätzlich erscheinen CASP-Zulassungen im ESMA-Register für MiCA. Für Krypto-Börsen bietet der CoinTracking MiCA-Check eine schnelle Möglichkeit, den aktuellen Lizenzstatus zu prüfen, bevor du dort handelst.

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