Wenn du Bitcoin von deiner Bank oder einem Broker auf eine eigene Hardware-Wallet überträgst, kaufst und verkaufst du nichts, und deine Haltefrist läuft weiter. Steuerlich zählt in der Regel das Kaufdatum bei der Bank oder dem Broker. Dieses Datum und den Kaufpreis solltest du später belegen können.
Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Das ist ein Vorschlag des Ministeriums und kein Gesetz. Er soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Übertragung: Die Auszahlung auf deine eigene Wallet ist kein Verkauf und löst keine Steuer aus.
- Haltefrist: Es zählt in der Regel das Kaufdatum bei Bank oder Broker, nicht der Tag des Eingangs in der Wallet.
- Nachweis: Du solltest die Kette aus Kauf, Auszahlung und Eingang belegen können.
- Mehrere Käufe: Welcher Kauf als verkauft gilt, richtet sich nach der Einzelzuordnung oder ersatzweise nach den zuerst gekauften Coins.
- Referentenentwurf: Für Coins, die bis zum 31. Dezember 2026 gekauft wurden, sollen die bisherigen Regeln bleiben.
Übertragung auf die eigene Wallet: Kein Verkauf, keine neue Haltefrist
Nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 ist ein Verkauf die entgeltliche Übertragung an einen Dritten, und ein Kauf der entgeltliche Erwerb von einem Dritten. Bei der Auszahlung an deine eigene Wallet bist du Absender und Empfänger. Es gibt keinen Dritten und kein Entgelt, die Übertragung ist deshalb weder Kauf noch Verkauf.
Deine Haltefrist wird dadurch nicht unterbrochen. Als Privatanleger zahlst du auf Gewinne aus Bitcoin keine Steuer, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Bei kürzerer Haltedauer bleiben sie steuerfrei, solange dein Gesamtgewinn des Jahres unter 1.000 Euro liegt (Grenze seit dem Steuerjahr 2024).
Für den Beginn der Frist zählt der Handel über eine zentrale Handelsplattform, also zum Beispiel eine Börse oder einen Broker. Der spätere Eingang der Bitcoin in deiner Wallet ist dafür nicht entscheidend. Bei einer Bank, über die du gekauft hast, gilt in der Regel dasselbe. Kaufst du direkt über eine dezentrale Börse (DEX), zählt in der Regel der Zeitpunkt, der sich aus deiner Wallet ergibt.
Anders ist es bei einem Tausch. Tauschst du Bitcoin in einen anderen Coin, ist das ein Verkauf und für den erhaltenen Coin beginnt die Jahresfrist neu.
Was bedeutet Self-Custody?
Self-Custody heißt Selbstverwahrung: Du verwahrst die privaten Schlüssel zu deinen Bitcoin selbst, zum Beispiel auf einer Hardware-Wallet. Bei einer Bank oder einem Broker hält dagegen der Anbieter die Schlüssel.
Worauf es steuerlich ankommt: Der Kauf, dem deine Bitcoin zugeordnet werden
Steuerlich kommt es darauf an, welcher Kauf als verkauft gilt. Am genauesten lässt sich das bestimmen, wenn du jeden verkauften Coin einem bestimmten Kauf zuordnen kannst. Bei Bank oder Broker ist das in der Regel nicht möglich, weil die Plattform nur den Bestand deines Kontos aufzeichnet und keine einzelnen Blockchain-Transaktionen.
Dafür gibt das BMF-Schreiben eine Reihenfolge vor. Zuerst gilt die Einzelzuordnung. Ist sie nicht möglich, gelten für die Haltefrist die zuerst gekauften Coins als verkauft. Den Kaufpreis setzt du dann im Durchschnitt an, vereinfacht auch nach der FIFO-Methode, bei der die zuerst gekauften Coins zuerst als verkauft gelten.
Wie viel vom Kaufdatum abhängt, zeigt ein Beispiel mit angenommenen Zahlen. Du kaufst am 15. März 2025 bei deinem Broker Bitcoin für 8.000 Euro, überträgst sie am 20. November 2025 auf deine Hardware-Wallet und verkaufst sie am 20. März 2026 für 12.000 Euro. Gebühren und weitere Verkäufe bleiben außen vor.
| Posten | Kaufdatum belegt | Nur Eingang in der Wallet belegt |
|---|---|---|
| Datum | 15. März 2025 | 20. November 2025 |
| Haltedauer bis 20. März 2026 | mehr als ein Jahr | vier Monate |
| Gewinn von 4.000 Euro | Nicht steuerbar | Steuerpflichtig, da über 1.000 Euro |
Ohne Beleg für den Kauf lässt sich die Haltefrist nur ab dem Eingang in der Wallet nachweisen. Kann das Finanzamt deinen Gewinn nicht ermitteln, schätzt es ihn.
Diese Belege zeigen die Kette vom Kauf bis zur Wallet
Auf der Blockchain ist die Übertragung öffentlich sichtbar, die Adresse verrät aber nicht, wem sie gehört. Eine Wallet-Adresse allein reicht deshalb als Nachweis nicht aus. Diese Belege solltest du für jede Übertragung bereithalten:
- Kauf: Datum, Menge und Kaufpreis in Euro samt Gebühren laut Abrechnung oder Transaktionsübersicht deiner Bank oder deines Brokers.
- Auszahlung: Datum, Menge, Zieladresse und Transaktions-ID aus der Übersicht des Anbieters.
- Eingang: Die Transaktion in einem Blockchain-Explorer, also einer öffentlichen Suchseite für Transaktionen, und ein Screenshot deiner Wallet mit Adresse und Eingang.
- Methode: Die Reihenfolge, nach der du verkaufte Bitcoin einem Kauf zuordnest (Einzelzuordnung, Durchschnitt oder FIFO), je Wallet.
Das Finanzamt kann solche Angaben im Einzelfall anfordern, auch Bestände an Stichtagen wie dem 31. Dezember. Eine lückenlose Dokumentation solltest du deshalb in jedem Fall bereithalten. Bei Plattformen im Ausland gehen fehlende Aufzeichnungen und Datenverluste zu deinen Lasten. Lade die Transaktionsübersicht deshalb herunter, bevor du ein Konto auflöst.
Etwas anderes ist der Herkunftsnachweis. Mit ihm zeigst du deiner Bank, woher das Geld für den Kauf stammt. Wie er funktioniert, erklärt unser Artikel zum Krypto-Herkunftsnachweis.
In CoinTracking kannst du die Transaktionen deiner Wallet direkt über die öffentliche Adresse importieren. Zusätzlich kannst du Transaktionen über eine CSV-Datei importieren. Wie das geht, zeigt die Anleitung zum Importieren von Börsendaten.
Deine Hardware-Wallet in CoinTracking importieren
CoinTracking gibt es seit 2012 und unterstützt über 400 Börsen, Wallets und Blockchains. So behältst du die Transaktionen deiner Hardware-Wallet im Blick.
Mehrere Käufe und Teilübertragung
Du hast an verschiedenen Tagen gekauft und überträgst nur einen Teil. Dann kommt es später darauf an, welche Käufe als verkauft gelten. Du wendest dafür deine Berechnungsmethode (Einzelzuordnung, Durchschnitt oder FIFO) je Wallet an und behältst sie bei, bis du alle Bitcoin in dieser Wallet verkauft hast. Danach kannst du bei neu erworbenen Bitcoin die Methode wechseln.
Verkaufst du später nur einen Teil deiner Bitcoin aus der Hardware-Wallet, behalten die übrigen Bitcoin ihre ursprünglichen Anschaffungsdaten.
Belege fehlen? So gehst du bei einer älteren Übertragung vor
Hast du schon vor einiger Zeit übertragen und findest nicht mehr alle Daten dazu, solltest du zuerst alles nachdokumentieren. Rufe die Transaktionsübersicht deiner Bank oder deines Brokers ab und suche den Eingang im Blockchain-Explorer.
Ein Steuerreport kann helfen. Das Finanzamt kann ihn für die Berechnung deiner Steuer übernehmen, wenn er plausibel erscheint. Dafür sollte er keine offensichtlichen Lücken zeigen, in sich schlüssig sein und zu den übrigen Daten des Finanzamts passen.
In der Regel gehören dazu auch Informationen, nach welchen Regeln der Steuerreport generiert wurde. Dazu gehören beispielsweise verwendete Kurse und die Reihenfolge der Zuordnung. Nachträgliche Korrekturen schaden der Plausibilität in der Regel nicht, sofern du sie kenntlich machst und begründest. Lässt sich der Gewinn nicht oder nur teilweise ermitteln, schätzt das Finanzamt ihn.
Bei größeren Beständen oder einer lückenhaften Historie lohnt sich der Rat eines Steuerberaters. Wer seine Steuererklärung nicht selbst vorbereiten möchte, findet in unserem Full-Service-Angebot eine vollständige Krypto-Steuerlösung.
Was der Referentenentwurf für übertragene Coins ändern soll
Nach dem Referentenentwurf sollen die neuen Regeln erstmals ab dem 1. Januar 2027 für Tauschkryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden oder dir zugegangen sind. Als Tauschkryptowerte sollen Kryptowerte gelten, die als Tauschmittel akzeptiert werden (zum Beispiel Bitcoin). Für Bitcoin, die du bis zum 31. Dezember 2026 gekauft hast, sollen die bisherigen Regeln einschließlich der einjährigen Haltefrist bleiben. Maßgeblich soll der Zeitpunkt der Anschaffung sein.
Eine Übertragung in die eigene Wallet ist nach den bisherigen Grundsätzen keine Anschaffung. Ausdrücklich geregelt ist das für die neuen Regeln nicht.
Dein Nachweis wird wichtig, wenn du Bitcoin später von der Wallet zu einem inländischen Krypto-Dienstleister schickst und dort verkaufst. Der Dienstleister kennt dann Kaufpreis und Kaufdatum nicht. Er soll ab dem 1. Januar 2028 die Steuer automatisch einbehalten und dafür deine Angaben verwenden, soweit keine widersprechenden Daten vorliegen.
Kann sich der Dienstleister nicht auf deine Angaben stützen, soll er eine Anschaffung nach dem 31. Dezember 2026 annehmen. Als Grundlage für den Steuerabzug soll er dann 50 % der Verkaufseinnahmen ansetzen. Endgültig bezahlt soll die Steuer nur sein, wenn der Steuerabzug in zutreffender Höhe erfolgt. Wie sich das auswirken kann, erklärt der Gastbeitrag zur Ersatzbemessungsgrundlage.
Fazit: Belege den Weg vom Kauf bis zur Wallet
Die Übertragung in die Self-Custody ist steuerlich neutral, solange du nichts tauschst oder verkaufst. Sichere deshalb alle Informationen zu Kauf, Auszahlung und Eingang.
Deine Bitcoin-Historie lückenlos dokumentieren
CoinTracking importiert deine Transaktionen von über 400 Börsen, Wallets und Blockchains. So hast du Kaufdatum und Kaufpreis griffbereit, wenn sie gefragt sind.