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Krypto Steuern

Krypto-Steuer 2027: Das hat das Kabinett am 6. Juli beschlossen

Luis Schilli
Luis Schilli 8. Juli 2026 8 Min. Lesezeit
Krypto-Steuer 2027: Das hat das Kabinett am 6. Juli beschlossen

Was hat das Bundeskabinett am 6. Juli 2026 für Krypto-Anleger in Deutschland eigentlich beschlossen? Am vergangenen Montag verabschiedete die Bundesregierung den Haushaltsentwurf 2027, und darin enthalten ist eine Änderung bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Was in Teilen der Berichterstattung bereits als endgültiges „Ende der Krypto-Haltefrist" beschrieben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt vor allem eines: ein Kabinettsbeschluss, kein verabschiedetes Gesetz.

Dieser Artikel ordnet ein, was am 6. Juli 2026 konkret entschieden wurde, welche Zahlen zum künftigen Steuersatz kursieren und warum sie sich widersprechen, und welche Schritte noch fehlen, bevor aus dem Beschluss geltendes Recht wird. Die politische Vorgeschichte, von Klingbeils Ankündigung im April bis zum gescheiterten Grünen-Gesetzentwurf im Mai, haben wir bereits ausführlich in unserem Artikel zur Krypto Haltefrist Reform 2026 aufgearbeitet. Wie die aktuell noch geltende einjährige Haltefrist im Detail funktioniert, erklären wir in unserem Steuer-Guide zur Krypto-Haltefrist in Deutschland.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kabinettsbeschluss: Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Haushaltsentwurf 2027 beschlossen, der eine Änderung der Krypto-Besteuerung enthält.
  • Steuersatz unbestätigt: Zwei Zahlen kursieren in der Berichterstattung, 26,375 % und 28 %. Keine davon ist offiziell bestätigt.
  • Kein Gesetz: Der Beschluss ist kein Gesetzentwurf. Bundestag und voraussichtlich Bundesrat müssen noch zustimmen.
  • Drucksache 21/5752 ist nicht der Regierungsentwurf: Diese Drucksache ist der bereits abgelehnte Grünen-Entwurf vom Mai, nicht der aktuelle Regierungsentwurf zum Haushalt 2027.
  • Bestandsschutz offen: Ob und wie bestehende Krypto-Bestände geschützt werden, ist noch nicht geklärt.

Der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 auf einen Blick

Am Montag, den 6. Juli 2026, hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf 2027 beschlossen. Darin enthalten ist auch eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen. Das BMF bestätigte sie in seiner Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss. Das Haushaltsentwurf-Dokument selbst enthält den Wortlaut: „die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig."

Offiziell dokumentiert ist der Termin auch über den Bundestag selbst: Eine Kurzmeldung vom 6. Juli 2026 hält fest, dass das Kabinett den Entwurf am Montagmittag gebilligt hatte, und dokumentiert die Vorstellung der Eckpunkte des Haushaltsentwurfs durch das Bundesfinanzministerium. Was diese offizielle Quelle nicht liefert, sind konkrete Termine für die weiteren parlamentarischen Schritte. Dazu mehr im Abschnitt zum Gesetzgebungsverfahren weiter unten.

Was genau ändert sich? Krypto als Kapitalvermögen statt „anderes Wirtschaftsgut"

Der Kern der geplanten Änderung: Kryptowährungen sollen künftig nicht mehr als „anderes Wirtschaftsgut" im Sinne der privaten Veräußerungsgeschäfte gelten, sondern wie Aktien oder Fondsanteile als Kapitalvermögen behandelt werden.

Die praktische Konsequenz einer solchen Umstufung: Die einjährige Haltefrist würde entfallen. An ihre Stelle träte eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, unabhängig davon, wie lange die Coins zuvor gehalten wurden. Wer heute plant, eine Position erst zu verkaufen, sobald die Haltefrist erfüllt ist, müsste diese Überlegung neu bewerten, sobald ein entsprechendes Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.

Der Steuersatz: zwei Zahlen kursieren, keine ist bestätigt

Der Haushaltsentwurf nennt keinen Steuersatz. Als logische Folge der Kapitalvermögen-Einordnung wird in der Berichterstattung vor allem 26,375 % genannt: Abgeltungsteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag. Für Kirchensteuerpflichtige läge der Gesamtsatz je nach Bundesland bei rund 28 %.

Keine der beiden Zahlen ist zum jetzigen Zeitpunkt offiziell bestätigt. Ein Referentenentwurf, der den genauen Steuersatz verbindlich festlegen würde, liegt öffentlich noch nicht vor. Wir stellen deshalb beide kursierenden Zahlen transparent nebeneinander, statt uns auf eine davon festzulegen. Sobald ein offizieller Gesetzestext vorliegt, aktualisieren wir diesen Artikel.

Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027

Der Name Haushaltsentwurf 2027 zeigt bereits, auf welches Jahr sich die geplanten Änderungen beziehen sollen. Sollte die Reform wie derzeit diskutiert umgesetzt werden, wäre der 1. Januar 2027 der früheste realistische Stichtag für Änderungen bei der Krypto-Besteuerung. Als gesetzlich verbindlicher Stichtag ist dieses Datum bislang nicht bestätigt, da noch kein Gesetz beschlossen wurde.

Wie kam es zu diesem Beschluss? Kurzer Rückblick

Der Weg zum Kabinettsbeschluss begann nicht erst am 6. Juli. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte bereits im April 2026 angekündigt, Kryptowährungen sollten künftig „anders besteuert" werden. Im Mai folgte ein eigener Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, der im Bundestag keine Mehrheit fand. Die ausführliche politische Vorgeschichte, inklusive aller beteiligten Parteien und ihrer Positionen, haben wir bereits in unserem Artikel zur Krypto Haltefrist Reform 2026 dokumentiert.

Der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 markiert insofern keinen Bruch, sondern die Fortsetzung dieser Ankündigung, jetzt im Rahmen des offiziellen Haushaltsverfahrens statt nur als politisches Signal.

Ist das schon Gesetz? Der Weg vom Kabinettsbeschluss zur Reform

Ein Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger, aber keineswegs der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Bevor aus dem Haushaltsentwurf 2027 geltendes Recht wird, muss der Bundestag darüber beraten und abstimmen, in der Regel in mehreren Lesungen. Je nach Ausgestaltung kann auch der Bundesrat einzubeziehen sein. Feste Termine für diese weiteren Stationen sind zum Zeitpunkt dieses Artikels öffentlich nicht bestätigt. Berichten zufolge ist die erste Lesung im Bundestag für die Woche vom 7. bis 11. September geplant, der zweite Bundesrat-Durchgang für den 18. Dezember. Offizielle Bestätigung dieser Termine steht noch aus. Ob die Krypto-Steuerbestimmungen konkret in diesem Zeitplan mitlaufen, steht ebenfalls noch nicht fest.

Kabinettsbeschluss ist nicht gleich Gesetzentwurf: was noch fehlt

Was zwischen dem aktuellen Kabinettsbeschluss und einem fertigen Gesetz noch liegt: ein ausformulierter Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, die formelle Einbringung als Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag, die parlamentarischen Lesungen und Ausschussberatungen, und je nach Zustimmungsbedürftigkeit die Befassung des Bundesrats. Erst nach Abschluss all dieser Schritte und der Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt eine neue Regelung tatsächlich.

Drucksache 21/5752 und der eigentliche Regierungsentwurf: nicht verwechseln

Wer aktuell nach dem Kabinettsbeschluss sucht, stößt häufig auf die Bundestags-Drucksache 21/5752. Wichtig für die Einordnung: Diese Drucksache ist der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion vom Mai 2026, der im Bundestag bereits abgelehnt wurde. Sie ist nicht identisch mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2027, den das Kabinett am 6. Juli beschlossen hat.

Für den eigentlichen Regierungsentwurf lag zum Zeitpunkt der Recherche zu diesem Artikel keine eigenständig bestätigte Bundestags-Drucksachennummer vor. Die formelle Zuleitung des Regierungsentwurfs an den Bundestag erfolgt typischerweise erst einige Tage bis Wochen nach dem Kabinettsbeschluss und ist öffentlich auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums zum Bundeshaushalt 2027 einsehbar. Wer im Netz auf Verweise zur „Drucksache" im Zusammenhang mit der Krypto-Steuerreform stößt, sollte deshalb genau prüfen, ob damit tatsächlich der aktuelle Regierungsentwurf gemeint ist oder der bereits gescheiterte Grünen-Entwurf vom Mai.

Kenne deine Haltedauern, bevor das Gesetz da ist

Unabhängig davon, welches Modell am Ende beschlossen wird: Wer seine Einstandspreise und Haltedauern lückenlos dokumentiert hat, ist vorbereitet. CoinTracking berechnet automatisch, welche deiner Positionen die Haltefrist bereits erfüllt haben.

Was bedeutet das für deine bestehenden Krypto-Bestände?

Die für viele Anleger entscheidende Frage: Was passiert mit Gewinnen, die bereits aufgelaufen sind? Berichten zufolge ist die Frage eines Bestandsschutzes für bereits gehaltene Kryptowerte bislang ungeklärt.

Wir spekulieren an dieser Stelle bewusst nicht über die konkrete Ausgestaltung. Wie wir bereits in unserem Artikel zur Krypto Haltefrist Reform 2026 eingeordnet haben, ist ein automatischer Bestandsschutz verfassungsrechtlich keine Selbstverständlichkeit: Da die Steuerpflicht erst mit einem künftigen Verkauf entstünde, handelt es sich um eine sogenannte unechte Rückwirkung, die das Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt zulässt. Wie genau ein Bestandsschutz im konkreten Gesetzentwurf ausgestaltet wird, bleibt Sache des Gesetzgebers.

Was solltest du jetzt tun?

Auch ohne fertiges Gesetz gibt es sinnvolle Schritte. Wichtig vorab: Nichts davon ist ein Aufruf zu überstürzten Verkäufen oder Käufen allein aufgrund dieser Nachrichtenlage.

  • Ruhe bewahren: Der Kabinettsbeschluss ist kein Gesetz. Für das Steuerjahr 2026 gilt die einjährige Haltefrist unverändert, wie wir bereits in unserem Steuer-Guide zur Krypto-Steuer Deutschland 2026 beschrieben haben.
  • Haltedauern dokumentieren: Eine lückenlose Übersicht über Kaufdaten und Einstandspreise ist in jedem Szenario wertvoll, egal ob du die aktuelle Haltefrist erfüllen willst oder im Reformfall auf einen möglichen Bestandsschutz reagieren musst.
  • Referentenentwurf abwarten: Vor einer verbindlichen Bewertung des künftigen Steuersatzes oder eines Bestandsschutzes lohnt es sich, den offiziellen Gesetzestext abzuwarten, statt auf Basis kursierender Zahlen zu handeln.
  • Steuerberatung bei größeren Positionen: Wer umfangreiche Bestände hält oder komplexe Sachverhalte hat, sollte frühzeitig steuerlichen Rat einholen. Auch unsere eigene Position zur Haltefrist haben wir bereits ausführlich dargelegt.

Fazit und wie es weitergeht

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen ersten, aber keinen letzten Schritt gemacht: Mit dem Haushaltsentwurf 2027 liegt erstmals eine konkrete Regierungsinitiative zur Krypto-Besteuerung vor, doch weder der genaue Steuersatz noch ein möglicher Bestandsschutz sind bislang bestätigt. Bis Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat zugestimmt haben und ein Gesetz verkündet ist, gilt für Krypto-Anleger in Deutschland die aktuelle Rechtslage unverändert. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald neue, bestätigte Informationen vorliegen.

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Ganz gleich, welches Reformmodell am Ende beschlossen wird: CoinTracking dokumentiert deine Transaktionen von über 400 Börsen und Wallets lückenlos und zeigt dir jederzeit, welche Positionen die einjährige Haltefrist bereits erfüllt haben.

Hinweis

Dieser Artikel gibt den Stand der Berichterstattung zum 8. Juli 2026 wieder, insbesondere zum Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026, und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die genannten Steuersätze sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht offiziell bestätigt. Für deine individuelle Situation wende dich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Luis Schilli, Krypto-Steuer-Manager
Autor

Luis Schilli

Krypto-Steuer-Manager

Luis ist Krypto-Steuerexperte, Webinar-Host und Content Creator bei CoinTracking. Er hilft Tradern und Investoren dabei, die Besteuerung von Kryptowährungen mit praxisnahen Anleitungen zu meistern.

Häufig gestellte Fragen zu Krypto-Steuer 2027

Nein. Der Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2027 ist noch kein Gesetz. Die einjährige Haltefrist gilt für das Steuerjahr 2026 unverändert, solange Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat nicht zugestimmt haben.

Aktuell kursieren zwei Zahlen: 26,375 % und 28 %. Keine der beiden Zahlen ist offiziell bestätigt, da ein Referentenentwurf bislang nicht vorliegt.

Gewinne, die du innerhalb der einjährigen Haltefrist realisierst, gehören in die Anlage SO deiner Steuererklärung, sobald sie zusammen mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften die Freigrenze von 1.000 € im Jahr übersteigen. Ist die Haltefrist erfüllt, sind die Gewinne steuerfrei.

Über den internationalen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und Auskunftsersuchen an Börsen erhalten Finanzämter zunehmend Zugriff auf Transaktionsdaten. Mehr dazu liest du in unserem Artikel zu DAC8. Empfehlenswert ist deshalb, alle Transaktionen ohnehin selbst lückenlos zu dokumentieren.

Ja, sofern die einjährige Haltefrist noch nicht erfüllt ist und die Gewinne zusammen mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften die Freigrenze von 1.000 € im Jahr übersteigen. Ist die Haltefrist erfüllt, bleiben Gewinne im Steuerjahr 2026 steuerfrei.

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