Wer in Deutschland in Kryptowährungen investiert, kennt die Regel: Bitcoin oder Ethereum länger als ein Jahr halten, und der Gewinn beim Verkauf ist steuerfrei. Diese Regelung gibt es seit Jahrzehnten im deutschen Einkommensteuerrecht. Für Kryptowerte wurde sie durch Rechtsprechung und Verwaltungspraxis fest verankert.
Die Krypto Haltefrist Reform ist inzwischen über eine bloße Ankündigung hinausgekommen: Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen und darin die Neuregelung der Krypto-Besteuerung in den Entwurf aufgenommen.
Was der Kabinettsbeschluss konkret bedeutet, welche Zeitplan-Anhaltspunkte dazu kursieren und was Anleger daraus ableiten sollten: Dieser Artikel gibt dir den aktuellen Überblick. Einen umfassenden Einstieg in die geltende Krypto-Besteuerung bietet außerdem unser Leitfaden zur Krypto-Steuer Deutschland 2026.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gültige Rechtslage 2026: Die 1-Jahres-Haltefrist gilt weiterhin unverändert: Krypto-Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei.
- Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026: Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen und darin eine Neuregelung der Krypto-Besteuerung aufgenommen.
- Geplantes Modell: Kryptowerte sollen künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten und unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. In der Berichterstattung kursieren dazu rund 26,375 % und rund 28 % für Kirchensteuerpflichtige, offiziell bestätigt ist keine der beiden Zahlen.
- Erste Anhaltspunkte zum Zeitplan, unbestätigt: Berichten zufolge ist die erste Lesung im Bundestag für die Woche vom 7. bis 11. September 2026 vorgesehen, die Zustimmung des Bundesrats für den 18. Dezember 2026. Offiziell bestätigt sind diese Termine nicht, und ob die Krypto-Steuerbestimmungen konkret in diesem Zeitplan mitlaufen, steht ebenfalls noch nicht fest.
- Bestandsschutz weiterhin ungeklärt: Ob und wie bereits gehaltene Krypto-Bestände geschützt werden, ist auch nach dem Kabinettsbeschluss nicht geklärt.
- Freigrenze: 1.000 € pro Jahr für Gewinne aus Verkäufen innerhalb der Haltefrist gilt unverändert seit 2024.
Was ist die Krypto-Haltefrist? Einfach erklärt
Die Krypto Haltefrist Reform 2026 bezeichnet den laufenden politischen Prozess in Deutschland, die bestehende Steuerfreiheit für Krypto-Gewinne nach einjähriger Haltedauer neu zu gestalten. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 ist aus dem zuvor nur diskutierten Modell die erklärte Position der Bundesregierung geworden: eine pauschale Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer. Einen konkreten Steuersatz nennt der Haushaltsentwurf selbst nicht; in der Berichterstattung kursieren rund 26,375 % und rund 28 % für Kirchensteuerpflichtige, offiziell bestätigt ist bislang keine der beiden Zahlen.
Stand Juli 2026 gilt die bisherige 1-Jahres-Regel dennoch unverändert; eine Reform ist frühestens ab dem Veranlagungszeitraum 2027 möglich und setzt noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat voraus.
Die steuerliche Grundlage der Krypto-Haltefrist ist kein Sondergesetz für digitale Währungen, sondern ein altbekannter Paragraph des deutschen Einkommensteuergesetzes. Er regelt sogenannte private Veräußerungsgeschäfte. Kryptowährungen fallen darunter, weil sie als „andere Wirtschaftsgüter" gelten.
Die 1-Jahres-Regel: Wie funktioniert sie?
Das Prinzip ist simpel: Liegt zwischen dem Ankauf und dem Verkauf einer Kryptowährung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr, ist der erzielte Gewinn vollständig steuerfrei, unabhängig davon, ob es sich um 500 Euro oder 500.000 Euro handelt. Diese Regelung macht Deutschland für langfristig orientierte Krypto-Investoren zu einem steuerlich attraktiven Standort, denn bei Aktien, ETFs oder Zertifikaten greift stattdessen die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, wie unser Steuer-Guide zur Krypto-Haltefrist im Detail erklärt.
Maßgeblich ist der genaue Anschaffungstag. Die Frist beginnt am Tag nach dem Kauf und endet nach Ablauf eines Jahres. Wer auch nur einen Tag zu früh verkauft, macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig und versteuert ihn dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, der je nach Einkommenshöhe deutlich über 25 % liegen kann.
Beispiel: Steuerfrei durch Haltefrist
Du kaufst am 15. März 2025 Bitcoin im Wert von 10.000 €. Am 16. März 2026, nach mehr als einem Jahr, verkaufst du für 22.000 €. Dein Gewinn von 12.000 € ist vollständig steuerfrei. Hättest du am 14. März 2026 verkauft, wäre der gesamte Betrag steuerpflichtig gewesen.Welche deiner Coins haben die Haltefrist schon erfüllt?
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Freigrenze von 1.000 EUR: Was gilt noch?
Wer innerhalb der Haltefrist, also vor Ablauf von einem Jahr, Gewinne realisiert, kann trotzdem steuerfrei bleiben, solange alle privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres unter der Freigrenze von 1.000 € pro Jahr bleiben. Diese Grenze gilt seit dem Steuerjahr 2024 und wurde von zuvor 600 € angehoben.
Zwei Dinge verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit: Erstens handelt es sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Wer die Grenze um auch nur einen Euro überschreitet, versteuert den gesamten Gewinn, nicht nur den übersteigenden Teil. Zweitens werden alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammengerechnet, also auch Gewinne aus dem Verkauf anderer Wirtschaftsgüter wie Gold oder Antiquitäten.
Welche Kryptowährungen sind betroffen?
Die Haltefristregel gilt grundsätzlich für alle Kryptowährungen, die als „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des Einkommensteuergesetzes eingestuft werden, also für Bitcoin, Ethereum, Solana und die überwältigende Mehrzahl aller Altcoins. Auch NFTs und Token fallen in der Regel darunter, allerdings mit einem wichtigen Vorbehalt: Für NFTs existiert bisher keine gesonderte BMF-Verwaltungsanweisung, die ihre steuerliche Einordnung abschließend klärt. Einen Überblick über die bestehenden BMF-Schreiben zu Kryptowerten gibt unser gleichnamiger Steuer-Guide.
Einzelfragen sind daher je nach Ausgestaltung im Einzelfall zu beurteilen. Wer bei einem spezifischen Asset unsicher ist, sollte das mit einem Steuerberater klären.
Die Bitcoin Haltefrist unterliegt denselben Regeln wie alle anderen Kryptowährungen: Bitcoin ist steuerrechtlich ein anderes Wirtschaftsgut nach dem Einkommensteuergesetz, die 1-Jahres-Regel gilt ohne Ausnahme. Mehr zur Bitcoin-Steuer in Deutschland im Detail erklärt unser Steuer-Guide Bitcoin-Steuer in Deutschland.
Die aktuelle Rechtslage 2026: Was gilt heute?
Trotz aller politischen Diskussionen gilt für das Steuerjahr 2026: Die Haltefristregelung ist in Kraft und unverändert anwendbar. Zwar hat das Bundeskabinett am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen, ein ausformulierter Referentenentwurf mit dem endgültigen Gesetzestext liegt aber weiterhin nicht vor, und Bundestag sowie Bundesrat haben noch nicht zugestimmt. Wer 2026 Kryptowährungen verkauft, die er vor mehr als einem Jahr erworben hat, realisiert den Gewinn deshalb weiterhin steuerfrei, wie auch unser aktueller Guide zur Krypto-Besteuerung bestätigt.
Spekulationsfrist vs. Haltefrist: Begriffe richtig verstehen
Im steuerlichen Sprachgebrauch tauchen beide Begriffe auf, manchmal synonym, manchmal in verschiedenen Zusammenhängen. Gemeint ist in aller Regel dieselbe Regelung: die einjährige Haltefrist, nach deren Ablauf private Veräußerungsgewinne steuerfrei sind.
„Spekulationsfrist" war der ältere Begriff, der noch aus einer Zeit stammt, als kurzfristige Gewinne als Spekulation galten. „Haltefrist" ist die heute gebräuchlichere und rechtlich präzisere Bezeichnung. Beide meinen dieselbe Zeitspanne.
Berechnung der Haltedauer: Einzelbetrachtung und FiFo
Wer mehrere Kaufvorgänge für dieselbe Kryptowährung hat, muss bei einem Verkauf wissen, welche Coins konkret als veräußert gelten. Grundsätzlich gilt die Einzelbetrachtung: Wer die Anschaffungshistorie jedes einzelnen Coins lückenlos nachweisen kann, nutzt diese. Ist eine vollständige Einzelbetrachtung nicht möglich, greift in der Praxis das FiFo-Verfahren (First In, First Out): Die zuerst gekauften Einheiten gelten als zuerst verkauft. FiFo bestimmt damit sowohl, ob die Jahresfrist erfüllt ist, als auch den konkreten Gewinn.
Entscheidend: Diese Methode wird walletbezogen angewandt. Jede Exchange und jede eigene Wallet wird separat betrachtet, nicht global über alle Bestände hinweg. Das kann maßgeblich beeinflussen, ob die Haltefrist für einen bestimmten Coin als erfüllt gilt oder nicht.
Warum steht die Haltefrist auf dem Prüfstand?
Die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen ist keine rein technische. Sie ist politisch aufgeladen und berührt grundsätzliche Fragen der Steuergerechtigkeit.
Bereits im Frühjahr 2026 haben sich die Signale verdichtet, dass eine Krypto Haltefrist Reform kommt. Die Frage ist nur: welche?
Klingbeils Ankündigung April 2026: Krypto soll anders besteuert werden
Am 29. April 2026 erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), dass Kryptowährungen künftig „anders besteuert" werden sollten. Eine konkrete Gesetzesvorlage legte er dabei nicht vor. Die Ankündigung war zu diesem Zeitpunkt ein politisches Signal, das die Richtung vorgab, ohne den Weg im Detail zu definieren.
Details wurden für die Etatreife des Bundeshaushaltsentwurfs 2027 erwartet, die für Juli 2026 geplant war, und genau das ist inzwischen eingetreten: Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen.
Hintergrund der Reformdiskussion ist unter anderem das haushaltspolitische Umfeld: Der Bund sucht nach Einnahmequellen, und die steuerfreie Realisierung von Krypto-Gewinnen in Milliardenhöhe durch Privatanleger gerät zunehmend in den Blick der Finanzpolitik. Gleichzeitig gibt es Stimmen, die auf Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU-Ländern hinweisen, die keine vergleichbare Steuerfreiheit kennen, wie unser Artikel zu DAC8 und der EU-weiten Krypto-Meldepflicht beleuchtet.
Der Grünen-Gesetzentwurf: Was war geplant?
Rund eine Woche nach der Ankündigung durch das Bundesfinanzministerium brachten die Grünen am 5. Mai 2026 einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Dieser sah vor, die 1-Jahres-Haltefrist für alle ab dem 1. Januar 2026 neu erworbenen Kryptowährungen vollständig abzuschaffen. Bestehende Positionen wären nach diesem Entwurf über eine Übergangsregelung geschützt worden, zumindest dem Grundsatz nach.
Warum der Gesetzentwurf scheiterte und was das bedeutet
Der Finanzausschuss des Bundestags lehnte den Grünen-Entwurf mehrheitlich ab. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen, Grüne und Die Linke dafür. Das Scheitern bedeutet zweierlei: Zum einen ist die Haltefrist für 2026 definitiv unangetastet, zum anderen zeigt das Abstimmungsverhalten, dass eine Reform nur mit breiterem Konsens oder als Regierungsinitiative durchgesetzt werden kann.
Die SPD, die im Bundestag gegen den Grünen-Entwurf stimmte, hat über ihren Finanzminister gleichzeitig eine eigene Reform angekündigt. Das ist kein Widerspruch, sondern politische Taktik: Die Regierung will die Reform selbst gestalten, nicht durch einen Oppositionsantrag vorgeprescht sehen.
Was plant die Bundesregierung konkret? Stand Juli 2026
Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Das Bundesfinanzministerium hält darin wörtlich fest: „Dazu wird die Bundesregierung Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen." Damit ist aus dem im April angekündigten Vorhaben eine konkrete Position der Bundesregierung im offiziellen Haushaltsverfahren geworden, wenn auch weiterhin ohne fertigen Gesetzestext.
Was der Kabinettsbeschluss im Detail regelt, welche Zahlen zum Steuersatz kursieren und wie der weitere Gesetzgebungsweg aussieht, ordnet unser Artikel Krypto-Steuer 2027: Das hat das Kabinett am 6. Juli beschlossen im Detail ein.
Abgeltungsteuer statt Haltefrist: Jetzt Teil des Regierungsentwurfs
Das Modell, das bislang als wahrscheinlichstes Reformszenario diskutiert wurde, ist mit dem Kabinettsbeschluss zur erklärten Linie der Bundesregierung geworden: die Angleichung von Kryptowährungen an klassische Wertpapiere. Kryptowerte sollen dafür aus der Kategorie der privaten Veräußerungsgeschäfte herausgenommen und den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden.
Gewinne aus dem Krypto-Verkauf würden dann, unabhängig von der Haltedauer, pauschal besteuert, wobei der Haushaltsentwurf selbst keinen Steuersatz nennt. In der Berichterstattung kursieren dazu zwei Zahlen, rund 26,375 % (25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag) und rund 28 % für Kirchensteuerpflichtige; offiziell bestätigt ist bislang keine von beiden, da ein Referentenentwurf noch nicht vorliegt.
Damit entfiele die 1-Jahres-Regel vollständig, auch wenn es sich weiterhin um einen Regierungsentwurf und kein verkündetes Gesetz handelt. Wer heute auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr setzt, kann es sinnvoll finden, diese Strategie mit Blick auf die Reformpläne neu zu bewerten.
| Aspekt | Aktuelle Regelung | Geplantes Reformmodell (Regierungsentwurf) |
|---|---|---|
| Haltedauer relevant? | Ja: über 1 Jahr steuerfrei | Nein: immer steuerpflichtig |
| Steuersatz | Persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45 %) | Rund 26,375 % oder 28 % (kursierende, nicht bestätigte Zahlen) |
| Freigrenze | 1.000 € pro Jahr | Sparerpauschbetrag (aktuell 1.000 €/2.000 € verheiratet) |
| Verlustverrechnung | Mit anderen priv. Veräußerungsgewinnen | Mit Kapitalerträgen (Aktien, ETFs etc.) |
Die Angaben zu Freigrenze und Verlustverrechnung im Feld „Geplantes Reformmodell" sind Einschätzungen auf Basis der angekündigten Neueinordnung als Kapitalvermögen, keine bestätigten Details: Ein Referentenentwurf mit verbindlichen Regelungen dazu liegt noch nicht vor.
Das Reformmodell hätte für viele Anleger eine ambivalente Wirkung: Einerseits würde die langfristige Steuerfreiheit entfallen, ein erheblicher Nachteil für HODLer. Andererseits könnte Krypto als vollwertige Kapitalanlage in die bestehende Abgeltungsteuer-Systematik integriert werden, was auch Vorteile bringen würde: Verluste könnten breiter verrechnet werden, und der Steuersatz wäre für Vielverdiener niedriger als der persönliche Einkommensteuersatz.
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Bestandsschutz: Werden Altbestände geschützt?
Das ist die entscheidende Frage für alle, die bereits Krypto-Positionen halten, und sie ist auch nach dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 vollständig offen. Weder das Bundesfinanzministerium noch die bisherige Berichterstattung haben bestätigt, ob und wie ein Bestandsschutz für bereits gehaltene Krypto-Bestände ausgestaltet wird.
Da die Steuerpflicht erst mit dem tatsächlichen Verkauf entsteht, wäre eine Neuregelung, die künftige Verkäufe bereits gehaltener Kryptowerte erfasst, verfassungsrechtlich eine sogenannte unechte Rückwirkung: Diese ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur eingeschränkt zulässig und im Einzelfall abzuwägen. Ein automatischer Bestandsschutz für bereits aufgelaufene Wertsteigerungen ist damit keineswegs sicher; wie er konkret aussieht, ist Sache des noch ausstehenden Referentenentwurfs und derzeit die größte offene Frage der gesamten Reform.
Zeitplan: Wann könnte eine Reform in Kraft treten?
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 kursieren erste Anhaltspunkte zum weiteren Zeitplan, offiziell bestätigt sind sie bislang nicht. Medienberichten zufolge ist die erste Lesung des Haushaltsentwurfs 2027 im Bundestag für die Sitzungswoche vom 7. bis 11. September 2026 vorgesehen, die abschließende Bundestagsabstimmung wird für das späte vierte Quartal 2026 erwartet.
Die Zustimmung des Bundesrats ist Berichten zufolge für den 18. Dezember 2026 vorgesehen. Als Zieldatum für das Inkrafttreten wird in Berichten der 1. Januar 2027 genannt, wobei sich dieser Termin angesichts des noch ausstehenden Referentenentwurfs auch verschieben kann.
Offizielle Bestätigung dieser Termine steht noch aus, und ob die Krypto-Steuerbestimmungen konkret in diesem Zeitplan mitlaufen, steht ebenfalls noch nicht fest.
Politische Positionen im Überblick
Die Reformdebatte hat klare Fronten, wobei die Positionen nicht immer dem entsprechen, was man erwarten würde.
SPD
Treibende Kraft. Was im April noch ein politisches Signal von Bundesfinanzminister Klingbeil war, treibt die SPD inzwischen über das eigene Ministerium aktiv voran: Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 hat sie die Abschaffung der Haltefrist zum Bestandteil des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 gemacht. Die Ablehnung des Grünen-Entwurfs im Mai richtete sich damit nicht gegen das Reformziel, sondern gegen dessen Weg und Zeitpunkt.
CDU/CSU
Ambivalente Position mit verfassungsrechtlichem Vorbehalt. Die Fraktion lehnte den Grünen-Entwurf im Mai ab und begründete dies mit dem steuerrechtlichen Gleichklang zwischen Kryptowerten, Gold und Fremdwährungen.
Als Koalitionspartner trug sie den Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2027 zwar mit, Medienberichten zufolge sieht sie in der geplanten Abschaffung der Krypto-Haltefrist aber ein mögliches Problem mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, weil Gold- und Fremdwährungsgeschäfte ihre einjährige Haltefrist behalten sollen. Vor einer endgültigen Positionierung will die Union deshalb zunächst den ausformulierten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums abwarten.
Grüne
Für vollständige Abschaffung. Die Grünen haben ihren Entwurf eingebracht und halten an der Position fest, dass die Steuerfreiheit auf Krypto-Gewinne nicht zeitgemäß ist. Ihr Entwurf war der bislang konkreteste Reformvorschlag im Bundestag.
AfD
Für den Status quo. Die AfD stimmte gemeinsam mit CDU/CSU gegen den Grünen-Entwurf. Eine grundlegende Änderung der Krypto-Besteuerung wird von der Partei nicht befürwortet.
Was bedeutet eine Abschaffung für dich als Anleger?
Konkrete Auswirkungen hängen davon ab, wann du gekauft hast, wie lange du halten willst und welches Reformmodell letztlich verabschiedet wird. Drei typische Szenarien:
Szenario A: Du hast Krypto schon länger als 1 Jahr gehalten
Dein Bestand hat die Haltefrist bereits erfüllt. Unter geltender Rechtslage kannst du jetzt steuerfrei verkaufen. Ein automatischer Bestandsschutz für deine bereits aufgelaufenen Gewinne ist dabei keineswegs sicher: Weil die Steuerpflicht erst mit dem tatsächlichen Verkauf entsteht, wäre eine künftige Neuregelung verfassungsrechtlich eine unechte Rückwirkung, die das Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt und im Einzelfall zulässt, verbindlich ist das aber erst mit dem noch ausstehenden Referentenentwurf.
Wer auf Sicherheit setzt, kann die Entwicklung genau beobachten und mit einem Steuerberater besprechen, ob und wann ein Verkauf vor einer möglichen Gesetzesänderung sinnvoll sein könnte.
Szenario B: Du hast in den letzten Monaten gekauft
Deine Position hat die Jahresmarke noch nicht erreicht. Falls eine Reform mit Stichtag 1. Januar 2027 kommt, lautet die entscheidende Frage: Wann genau wurde das Gesetz verkündet, und wie weit reicht der Bestandsschutz? Käufe aus dem Jahr 2025 und frühem 2026 könnten bei ausreichend formuliertem Bestandsschutz begünstigt sein, müssen es aber nicht. Hier gibt es Unsicherheit, die nur ein Steuerberater mit Blick auf den dann vorliegenden Gesetzentwurf auflösen kann.
Szenario C: Du planst, jetzt zu kaufen
Wer jetzt neu einsteigt, sollte realistisch einkalkulieren, dass die Steuerfreiheit nach einem Jahr möglicherweise ab 2027 nicht mehr gilt. Das verändert die Investitionskalkulation erheblich: Kurzfristige Gewinne würden mit dem persönlichen Steuersatz, mittelfristige möglicherweise mit einer pauschalen Abgeltungsteuer statt des persönlichen Steuersatzes belegt. Wer langfristig plant und Gewinne erst in einigen Jahren realisieren will, zahlt im Abgeltungsteuer-Modell tendenziell weniger Steuern als nach dem heutigen System mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, sofern dieser über dem pauschalen Satz liegt.
Handlungsoptionen für Anleger jetzt, vor der Reform
Die folgenden Möglichkeiten sind kein Aufruf zu übereilten Entscheidungen. Sie sollen helfen, die bestehenden Optionen zu strukturieren, bevor ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt und die Lage klarer ist.
Auch unsere eigene Position zur Haltefrist-Reform haben wir bereits ausführlich dargelegt in CoinTracking bezieht Stellung zur Haltefrist.
„Der Kabinettsbeschluss ist ein klares Signal, aber noch kein Gesetz. Die Haltefrist gilt 2026 unverändert. Wer jetzt seine Positionen kennt, kann sicher entscheiden: halten, verkaufen oder abwarten. Wer das nicht weiß, tappt im Dunkeln."
Luis Schilli, Head of Marketing bei CoinTracking
Steuerpflichtige Gewinne realisieren: Lohnt sich das?
Wer Positionen hält, die die 1-Jahres-Frist bereits erfüllt haben, sollte sich die Frage stellen: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für einen steuerfreien Teilverkauf? Das ist kein Aufruf zum Panikverkauf, aber eine legitime steuerliche Überlegung. Wer langfristig bullish auf Krypto ist, kann nach einem steuerfreien Verkauf theoretisch sofort wieder einsteigen und damit die Anschaffungskosten nach oben anpassen, was bei einem künftig steuerpflichtigen Verkauf die Steuerlast reduziert. Dieses „Harvesting" ist legal, aber individuell zu bewerten.
Wie sich Krypto-Gewinne unter der aktuellen Rechtslage steuerfrei realisieren lassen, erklärt unser Artikel Krypto steuerfrei verkaufen.
Steuerberater konsultieren: Wann ist das sinnvoll?
Eine Steuerberatung lohnt sich vor allem in drei Fällen: Du hältst größere Positionen, du hast komplexe Sachverhalte wie Staking, DeFi, Krypto-Lending, NFTs oder Krypto aus dem Ausland, oder du stehst vor konkreten Verkaufsentscheidungen, die von der Reform betroffen sein könnten.
Ein auf Krypto spezialisierter Steuerberater kann die Zukunft nicht vorhersehen. Er kann dir aber helfen, deine Optionen durchzurechnen und eine Entscheidung zu treffen, die du in verschiedenen Reformszenarien nicht bereust, etwa mit Unterstützung durch unseren Full-Service Steuerreport.
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- Dokumentiere alle Transaktionen lückenlos, das ist Grundvoraussetzung für jede steuerliche Planung.
- Hole bei größeren Positionen steuerrechtliche Beratung ein, bevor du Verkaufsentscheidungen triffst.
Fazit
Die Krypto Haltefrist Reform ist mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 von der politischen Ankündigung zu einer festen Position im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt geworden. Ein verkündetes Gesetz ist das aber noch nicht: Für das Steuerjahr 2026 gilt die 1-Jahres-Haltefrist unverändert. Die für Anleger entscheidende Frage, ob und wie ein Bestandsschutz für bereits gehaltene Positionen ausgestaltet wird, bleibt weiterhin ungeklärt. Nutze die Zeit jetzt: Prüfe in CoinTracking, welche deiner Positionen die Haltefrist bereits erfüllt haben, und bleib vorbereitet, sobald der Referentenentwurf vorliegt.
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