Update vom 15. Oktober 2026
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 30. September 2026 den Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen an Verbände und Interessenvertretungen übersandt. Es ist ein Entwurf und kein Gesetz. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 14. Oktober 2026 nicht beschlossen. Er steckt in der Ressortabstimmung. Dabei stimmen die Ministerien den Text ab, bevor die Bundesregierung ihn beschließt.
Ein neuer Termin ist nicht bekannt (Stand: 15. Oktober 2026). Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Was der Entwurf zu Kapitalvermögen, zum Stichtag 31. Dezember 2026 und zur Kapitalertragsteuer ab 2028 vorsieht, erklärt unser Artikel Referentenentwurf Krypto-Steuer: Was der BMF-Entwurf vom 30. September 2026 vorsieht. Für das Steuerjahr 2026 gilt unverändert die einjährige Haltefrist. Einzelne Abschnitte unten beschreiben den Beschluss vom 6. Juli 2026, für den Inhalt des Entwurfs ist der verlinkte Artikel maßgeblich.
Wer in Deutschland in Kryptowährungen investiert, kennt die Regel: Bitcoin oder Ethereum länger als ein Jahr halten, und der Gewinn beim Verkauf ist steuerfrei. Diese Regelung gibt es seit Jahrzehnten im deutschen Einkommensteuerrecht. Für Kryptowerte wurde sie durch Rechtsprechung und Verwaltungspraxis fest verankert.
Die Krypto Haltefrist Reform ging über eine bloße Ankündigung hinaus: Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen und darin angekündigt, Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg zu bringen.
Einen umfassenden Einstieg in die geltende Krypto-Besteuerung bietet unser Leitfaden zur Krypto-Steuer Deutschland 2026.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gültige Rechtslage 2026: Die 1-Jahres-Haltefrist gilt weiterhin unverändert: Krypto-Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei.
- Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026: Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen und darin angekündigt, Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg zu bringen.
- Geplantes Modell: Tauschkryptowerte, etwa Bitcoin und Ether, sollen künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten und unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. Der Referentenentwurf vom 30. September 2026 sieht dafür einen Kapitalertragsteuerabzug von 25 % des Kapitalertrags ab 2028 vor.
- Zeitplan: Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 14. Oktober 2026 nicht beschlossen.
- Altbestand laut Entwurf: Für bis einschließlich 31. Dezember 2026 angeschaffte Tauschkryptowerte sollen die bisherigen Regeln weitergelten. Der Entwurf ist noch kein Gesetz.
- Freigrenze: 1.000 € pro Jahr für Gewinne aus Verkäufen innerhalb der Haltefrist gilt unverändert seit 2024.
Was ist die Krypto-Haltefrist? Einfach erklärt
Die Krypto Haltefrist Reform 2026 bezeichnet den laufenden politischen Prozess in Deutschland, die bestehende Steuerfreiheit für Krypto-Gewinne nach einjähriger Haltedauer neu zu gestalten. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 hat die Bundesregierung angekündigt, Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg zu bringen. Der Referentenentwurf vom 30. September 2026 zeigt nun das vorgesehene Modell: Einkünfte aus Kapitalvermögen, unabhängig von der Haltedauer. Einen konkreten Steuersatz nennt der Haushaltsentwurf selbst nicht; der Referentenentwurf vom 30. September 2026 sieht einen Kapitalertragsteuerabzug von 25 % des Kapitalertrags vor.
Für das Steuerjahr 2026 gilt die bisherige 1-Jahres-Regel dennoch unverändert; eine Reform ist frühestens ab dem Veranlagungszeitraum 2027 möglich und setzt noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat voraus.
Die steuerliche Grundlage der Krypto-Haltefrist ist kein Sondergesetz für digitale Währungen, sondern ein altbekannter Paragraph des deutschen Einkommensteuergesetzes. Er regelt sogenannte private Veräußerungsgeschäfte. Kryptowährungen fallen darunter, weil sie als „andere Wirtschaftsgüter" gelten.
Die 1-Jahres-Regel: Wie funktioniert sie?
Das Prinzip ist simpel: Liegt zwischen dem Ankauf und dem Verkauf einer Kryptowährung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr, ist der erzielte Gewinn vollständig steuerfrei, unabhängig davon, ob es sich um 500 Euro oder 500.000 Euro handelt. Diese Regelung macht Deutschland für langfristig orientierte Krypto-Investoren zu einem steuerlich attraktiven Standort, denn bei Aktien, ETFs oder Zertifikaten greift stattdessen die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, wie unser Steuer-Guide zur Krypto-Haltefrist im Detail erklärt.
Maßgeblich ist der genaue Anschaffungstag. Die Frist beginnt am Tag nach dem Kauf und endet nach Ablauf eines Jahres. Wer auch nur einen Tag zu früh verkauft, macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig und versteuert ihn dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, der je nach Einkommenshöhe deutlich über 25 % liegen kann.
Beispiel: Steuerfrei durch Haltefrist
Du kaufst am 15. März 2025 Bitcoin im Wert von 10.000 €. Am 16. März 2026, nach mehr als einem Jahr, verkaufst du für 22.000 €. Dein Gewinn von 12.000 € ist vollständig steuerfrei. Hättest du am 14. März 2026 verkauft, wäre der gesamte Betrag steuerpflichtig gewesen.Freigrenze von 1.000 EUR: Was gilt noch?
Wer innerhalb der Haltefrist, also vor Ablauf von einem Jahr, Gewinne realisiert, kann trotzdem steuerfrei bleiben, solange alle privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres unter der Freigrenze von 1.000 € pro Jahr bleiben. Diese Grenze gilt seit dem Steuerjahr 2024 und wurde von zuvor 600 € angehoben.
Zwei Dinge verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit: Erstens handelt es sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Wer die Grenze um auch nur einen Euro überschreitet, versteuert den gesamten Gewinn, nicht nur den übersteigenden Teil. Zweitens werden alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammengerechnet, also auch Gewinne aus dem Verkauf anderer Wirtschaftsgüter wie Gold oder Antiquitäten.
Welche deiner Coins haben die Haltefrist schon erfüllt?
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Welche Kryptowährungen sind betroffen?
Die Haltefristregel gilt grundsätzlich für alle Kryptowährungen, die als „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des Einkommensteuergesetzes eingestuft werden, also für Bitcoin, Ethereum, Solana und die überwältigende Mehrzahl aller Altcoins. Auch NFTs und Token fallen in der Regel darunter, allerdings mit einem wichtigen Vorbehalt: Für NFTs existiert bisher keine gesonderte BMF-Verwaltungsanweisung, die ihre steuerliche Einordnung abschließend klärt. Einen Überblick über die bestehenden BMF-Schreiben zu Kryptowerten gibt unser gleichnamiger Steuer-Guide.
Einzelfragen sind daher je nach Ausgestaltung im Einzelfall zu beurteilen. Wer bei einem spezifischen Asset unsicher ist, sollte das mit einem Steuerberater klären.
Die Bitcoin Haltefrist unterliegt denselben Regeln wie alle anderen Kryptowährungen: Bitcoin ist steuerrechtlich ein anderes Wirtschaftsgut nach dem Einkommensteuergesetz, die 1-Jahres-Regel gilt ohne Ausnahme. Mehr zur Bitcoin-Steuer in Deutschland im Detail erklärt unser Steuer-Guide Bitcoin-Steuer in Deutschland.
Die aktuelle Rechtslage 2026: Was gilt heute?
Trotz aller politischen Diskussionen gilt für das Steuerjahr 2026: Die Haltefristregelung ist in Kraft und unverändert anwendbar. Zwar hat das Bundeskabinett am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen, ein Referentenentwurf liegt inzwischen vor, wie die Update-Box oben zeigt, ist aber noch kein Gesetz, und Bundestag sowie Bundesrat haben noch nicht zugestimmt. Wer 2026 Kryptowährungen verkauft, die er vor mehr als einem Jahr erworben hat, realisiert den Gewinn deshalb weiterhin steuerfrei, wie auch unser aktueller Guide zur Krypto-Besteuerung bestätigt.
Die 1-Jahres-Haltefrist: zwei Wege, zwei Ergebnisse
Szenario A
steuerfrei
Szenario B
steuerpflichtig
außer innerhalb der Freigrenze von 1.000 €/Jahr.
Gilt unverändert im Steuerjahr 2026.
Spekulationsfrist vs. Haltefrist: Begriffe richtig verstehen
Im steuerlichen Sprachgebrauch tauchen beide Begriffe auf, manchmal synonym, manchmal in verschiedenen Zusammenhängen. Gemeint ist in aller Regel dieselbe Regelung: die einjährige Haltefrist, nach deren Ablauf private Veräußerungsgewinne steuerfrei sind.
„Spekulationsfrist" war der ältere Begriff, der noch aus einer Zeit stammt, als kurzfristige Gewinne als Spekulation galten. „Haltefrist" ist die heute gebräuchlichere und rechtlich präzisere Bezeichnung. Beide meinen dieselbe Zeitspanne.
Berechnung der Haltedauer: Einzelbetrachtung und FiFo
Wer mehrere Kaufvorgänge für dieselbe Kryptowährung hat, muss bei einem Verkauf wissen, welche Coins konkret als veräußert gelten. Grundsätzlich gilt die Einzelbetrachtung: Wer die Anschaffungshistorie jedes einzelnen Coins lückenlos nachweisen kann, nutzt diese. Ist eine vollständige Einzelbetrachtung nicht möglich, greift in der Praxis das FiFo-Verfahren (First In, First Out): Die zuerst gekauften Einheiten gelten als zuerst verkauft. FiFo bestimmt damit sowohl, ob die Jahresfrist erfüllt ist, als auch den konkreten Gewinn.
Entscheidend: Diese Methode wird walletbezogen angewandt. Jede Exchange und jede eigene Wallet wird separat betrachtet, nicht global über alle Bestände hinweg. Das kann maßgeblich beeinflussen, ob die Haltefrist für einen bestimmten Coin als erfüllt gilt oder nicht.
Warum steht die Haltefrist auf dem Prüfstand?
Die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen ist keine rein technische. Sie ist politisch aufgeladen und berührt grundsätzliche Fragen der Steuergerechtigkeit.
Bereits im Frühjahr 2026 haben sich die Signale verdichtet, dass eine Krypto Haltefrist Reform kommt. Die Frage ist nur: welche?
Klingbeils Ankündigung April 2026: Krypto soll anders besteuert werden
Am 29. April 2026 erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), dass Kryptowährungen künftig „anders besteuert" werden sollten. Eine konkrete Gesetzesvorlage legte er dabei nicht vor. Die Ankündigung war zu diesem Zeitpunkt ein politisches Signal, das die Richtung vorgab, ohne den Weg im Detail zu definieren.
Details wurden für die Etatreife des Bundeshaushaltsentwurfs 2027 erwartet, die für Juli 2026 geplant war. Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen, einen Gesetzestext enthielt er nicht; der folgte erst mit dem Referentenentwurf vom 30. September 2026.
Hintergrund der Reformdiskussion ist unter anderem das haushaltspolitische Umfeld: Der Bund sucht nach Einnahmequellen, und die steuerfreie Realisierung von Krypto-Gewinnen in Milliardenhöhe durch Privatanleger gerät zunehmend in den Blick der Finanzpolitik. Gleichzeitig gibt es Stimmen, die auf Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU-Ländern hinweisen, die keine vergleichbare Steuerfreiheit kennen, wie unser Artikel zu DAC8 und der EU-weiten Krypto-Meldepflicht beleuchtet.
Der Grünen-Gesetzentwurf: Was war geplant?
Rund eine Woche nach der Ankündigung durch das Bundesfinanzministerium brachten die Grünen am 5. Mai 2026 einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Dieser sah vor, die 1-Jahres-Haltefrist für alle ab dem 1. Januar 2026 neu erworbenen Kryptowährungen vollständig abzuschaffen. Bestehende Positionen wären nach diesem Entwurf über eine Übergangsregelung geschützt worden, zumindest dem Grundsatz nach.
Warum der Gesetzentwurf scheiterte und was das bedeutet
Der Finanzausschuss des Bundestags empfahl am 20. Mai 2026 mehrheitlich, den Grünen-Entwurf abzulehnen. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten gegen den Entwurf, Grüne und Die Linke dafür. Am 8. Oktober 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Grünen zur Haltefrist (Drucksache 21/5752) mit 445 zu 132 Stimmen abgelehnt. Das war keine Abstimmung über den Entwurf des Bundesfinanzministeriums. Das Scheitern bedeutet zweierlei: Zum einen ist die Haltefrist für 2026 definitiv unangetastet, zum anderen zeigt das Abstimmungsverhalten, dass eine Reform nur mit breiterem Konsens oder als Regierungsinitiative durchgesetzt werden kann.
Die SPD, die im Bundestag gegen den Grünen-Entwurf stimmte, hat über ihren Finanzminister gleichzeitig eine eigene Reform angekündigt. Das ist kein Widerspruch, sondern politische Taktik: Die Regierung will die Reform selbst gestalten, nicht durch einen Oppositionsantrag vorgeprescht sehen.
Was plant die Bundesregierung konkret? Stand Oktober 2026
Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Das Bundesfinanzministerium hält darin wörtlich fest: „Dazu wird die Bundesregierung Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen." Damit ist aus dem im April angekündigten Vorhaben eine konkrete Position der Bundesregierung im offiziellen Haushaltsverfahren geworden, zunächst allerdings ohne ausformulierten Gesetzestext. Einen Entwurfstext gibt es seit dem Referentenentwurf vom 30. September 2026.
Was der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli im Detail bedeutet, ordnet unser Artikel Krypto-Steuer 2027: Das hat das Kabinett am 6. Juli beschlossen ein.
Kapitalvermögen statt Haltefrist: Was der Referentenentwurf vorsieht
Das Modell, das bislang als wahrscheinlichstes Reformszenario diskutiert wurde, steht nun im Referentenentwurf: Tauschkryptowerte sollen an Kapitalanlagen wie Aktien angeglichen werden. Dafür sollen sie aus der Kategorie der privaten Veräußerungsgeschäfte herausgenommen und den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden.
Gewinne aus dem Krypto-Verkauf würden dann fristenunabhängig als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert, wobei der Haushaltsentwurf selbst keinen Steuersatz nennt. Der Referentenentwurf vom 30. September 2026 sieht einen Kapitalertragsteuerabzug von 25 % des Kapitalertrags ab dem 1. Januar 2028 vor, und zwar für Tauschkryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden oder zugegangen sind. Einen Gesamtsatz nennt er nicht.
Nach geltendem Recht kommt auf eine Steuer von 25 % der Solidaritätszuschlag von 5,5 % hinzu, rechnerisch zusammen 26,375 %. Gegebenenfalls kommt Kirchensteuer hinzu, die Einkommensteuer ermäßigt sich dann geringfügig. Das ist eine Folge des geltenden Rechts, kein Inhalt des Entwurfs.
Damit entfiele die 1-Jahres-Regel für Neubestand an Tauschkryptowerten vollständig, auch wenn es sich weiterhin um einen Entwurf und kein verkündetes Gesetz handelt. Für Altbestände sollen nach dem Referentenentwurf die bisherigen Regeln weitergelten. Der Entwurf gilt nur für sogenannte Tauschkryptowerte wie Bitcoin und Ether, NFTs, Security-Token und E-Geld-Token sind nach der Begründung nicht erfasst. Wer ab 2027 anschaffen und dabei auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr setzen wollte, müsste diese Strategie für Neubestand nach dem Entwurf neu bewerten.
| Aspekt | Aktuelle Regelung | Referentenentwurf vom 30.09.2026 (Neubestand ab 2027) |
|---|---|---|
| Haltedauer relevant? | Ja: über 1 Jahr steuerfrei | Nein: fristenunabhängig besteuert |
| Steuersatz | Persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45 %) | Kapitalertragsteuerabzug 25 % des Kapitalertrags ab 2028, kein Gesamtsatz genannt, nach geltendem Recht kommt der Solidaritätszuschlag hinzu |
| Freigrenze | 1.000 € pro Jahr | Nicht ausdrücklich geregelt |
| Verlustverrechnung | Mit anderen priv. Veräußerungsgewinnen | Laut Begründung gelten jeweils die bestehenden Verlustverrechnungsbeschränkungen |
Die rechte Spalte gibt den Referentenentwurf wieder, der noch kein Gesetz ist. Zum Sparer-Pauschbetrag äußert sich der Entwurf nicht ausdrücklich, und zur Verlustverrechnung verweist die Begründung darauf, dass jeweils die bestehenden Verlustverrechnungsbeschränkungen gelten. Nach der Zuordnung der genannten Vorschriften sind das für Neubestand die Regeln für Einkünfte aus Kapitalvermögen, für Altbestand weiterhin die Regeln für sonstige Einkünfte und private Veräußerungsgeschäfte.
Das Reformmodell hätte für viele Anleger eine ambivalente Wirkung: Einerseits würde die langfristige Steuerfreiheit für Neubestand entfallen, ein erheblicher Nachteil für HODLer. Andererseits würden Tauschkryptowerte als vollwertige Kapitalanlage in die Systematik der Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet, bei der der Entwurf ab 2028 einen Steuerabzug von 25 % des Kapitalertrags vorsieht.
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Bestandsschutz: Werden Altbestände geschützt?
Das ist die entscheidende Frage für alle, die bereits Krypto-Positionen halten. Für Altbestände, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 angeschafft wurden, sollen nach der Begründung des Referentenentwurfs die bisherigen Regeln weitergelten, die materiellen Regeln ändern sich für sie also nicht. Beim Steuerabzug ab 2028 soll dagegen eine Anschaffung nach dem 31. Dezember 2026 angenommen werden, wenn die Angaben des Steuerpflichtigen nicht angesetzt werden. Alle Einzelheiten dazu erklärt unser Artikel zum Referentenentwurf Krypto-Steuer, und bedenke: Ein Entwurf ist kein Gesetz, der Inhalt kann sich noch ändern.
Zeitplan: Wann könnte eine Reform in Kraft treten?
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 14. Oktober 2026 nicht beschlossen. Ein neuer Termin ist nicht bekannt. Das Inkrafttreten ist laut Referentenentwurf für den 1. Januar 2027 geplant. Die Kapitalertragsteuer soll ab dem 1. Januar 2028 abgezogen werden. Den vollständigen Zeitplan zeigt unser Artikel zum Referentenentwurf Krypto-Steuer.
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat die Petition 201716 am 12. Oktober 2026 in öffentlicher Sitzung beraten. Die Petition will die einjährige Haltefrist erhalten. Ein abschließendes Votum steht noch aus.
Politische Positionen im Überblick
Die Reformdebatte hat klare Fronten, wobei die Positionen nicht immer dem entsprechen, was man erwarten würde.
SPD
Treibende Kraft. Was im April noch ein politisches Signal von Bundesfinanzminister Klingbeil war, treibt die SPD über das eigene Ministerium aktiv voran: Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 hat sie das Reformvorhaben in den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 aufgenommen. Die Ablehnung des Grünen-Entwurfs im Finanzausschuss am 20. Mai 2026 richtete sich damit nicht gegen das Reformziel, sondern gegen dessen Weg und Zeitpunkt.
CDU/CSU
Ambivalente Position mit verfassungsrechtlichem Vorbehalt. Die Fraktion lehnte den Grünen-Entwurf am 20. Mai 2026 im Finanzausschuss ab und begründete dies mit dem steuerrechtlichen Gleichklang zwischen Kryptowerten, Gold und Fremdwährungen.
Als Koalitionspartner trug sie den Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2027 zwar mit, Medienberichten zufolge sieht sie in der geplanten Abschaffung der Krypto-Haltefrist aber ein mögliches Problem mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, weil Gold- und Fremdwährungsgeschäfte ihre einjährige Haltefrist behalten sollen. Vor einer endgültigen Positionierung wollte die Union deshalb zunächst den ausformulierten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums abwarten, der seit dem 30. September 2026 vorliegt.
Grüne
Für vollständige Abschaffung. Die Grünen haben ihren Entwurf eingebracht und halten an der Position fest, dass die Steuerfreiheit auf Krypto-Gewinne nicht zeitgemäß ist. Ihr Entwurf war der konkreteste Reformvorschlag im Bundestag.
AfD
Für den Status quo. Die AfD stimmte gemeinsam mit CDU/CSU gegen den Grünen-Entwurf. Eine grundlegende Änderung der Krypto-Besteuerung wird von der Partei nicht befürwortet.
Was bedeutet eine Abschaffung für dich als Anleger?
Konkrete Auswirkungen hängen davon ab, wann du gekauft hast, wie lange du halten willst und welches Reformmodell letztlich verabschiedet wird. Drei typische Szenarien:
Szenario A: Du hast Krypto schon länger als 1 Jahr gehalten
Dein Bestand hat die Haltefrist bereits erfüllt. Unter geltender Rechtslage kannst du jetzt steuerfrei verkaufen. Der Referentenentwurf vom 30. September 2026 sieht vor, dass für Altbestände die bisherigen Regeln weitergelten; verbindlich ist das aber erst mit einem verkündeten Gesetz.
Nach dem Entwurf sollen Altbestände bei den bisherigen Regeln bleiben. Ob ein Verkauf aus steuerlichen Gründen sinnvoll ist, kann ein Steuerberater für deinen Einzelfall einordnen.
Szenario B: Du hast in den letzten Monaten gekauft
Deine Position hat die Jahresmarke noch nicht erreicht. Nach dem Referentenentwurf würden Käufe bis einschließlich 31. Dezember 2026 als Altbestand bei den bisherigen Regeln bleiben, Käufe danach unter die neuen Regeln fallen. Ob es dabei bleibt, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren, und für deinen Einzelfall kann ein Steuerberater die Lage einordnen.
Szenario C: Du planst, jetzt zu kaufen
Wer bis zum 31. Dezember 2026 kauft, erwirbt nach dem Referentenentwurf Altbestand: Für diese Coins sollen die bisherigen Regeln einschließlich der einjährigen Haltefrist weitergelten. Wer nach dem 31. Dezember 2026 kauft, erwirbt Neubestand: Dessen Veräußerung soll fristenunabhängig als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden, auch nach mehr als einem Jahr Haltedauer. Das kann die Investitionskalkulation für Anschaffungen ab 2027 verändern. Ob es bei diesem Stichtag bleibt, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Handlungsoptionen für Anleger jetzt, vor der Reform
Die folgenden Möglichkeiten sind kein Aufruf zu übereilten Entscheidungen. Sie sollen helfen, die bestehenden Optionen zu strukturieren, bevor ein Gesetz verabschiedet ist und die Lage klarer ist.
Auch unsere eigene Position zur Haltefrist-Reform haben wir bereits ausführlich dargelegt in CoinTracking bezieht Stellung zur Haltefrist.
„Der Kabinettsbeschluss ist ein klares Signal, aber noch kein Gesetz. Die Haltefrist gilt 2026 unverändert. Wer jetzt seine Positionen kennt, kann sicher entscheiden: halten, verkaufen oder abwarten. Wer das nicht weiß, tappt im Dunkeln."
Luis Schilli, Head of Marketing bei CoinTracking
Steuerpflichtige Gewinne realisieren: Lohnt sich das?
Wer Positionen hält, die die 1-Jahres-Frist bereits erfüllt haben, sollte sich die Frage stellen: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für einen steuerfreien Teilverkauf? Das ist kein Aufruf zum Panikverkauf, aber eine legitime steuerliche Überlegung.
Wer nach einem steuerfreien Verkauf wieder einsteigt, erwirbt neue Anschaffungskosten. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Wer bis einschließlich 31. Dezember 2026 zurückkauft, erwirbt wieder Altbestand, für den die einjährige Frist neu beginnt. Ein Rückkauf nach dem Stichtag wäre Neubestand, dessen Veräußerung nach dem Entwurf fristenunabhängig besteuert würde. Nach dem Entwurf bleiben Altbestände ohne Verkauf bei den bisherigen Regeln. Dieses „Harvesting" ist individuell zu bewerten.
Wie sich Krypto-Gewinne unter der aktuellen Rechtslage steuerfrei realisieren lassen, erklärt unser Artikel Krypto steuerfrei verkaufen.
Steuerberater konsultieren: Wann ist das sinnvoll?
Eine Steuerberatung lohnt sich vor allem in drei Fällen: Du hältst größere Positionen, du hast komplexe Sachverhalte wie Staking, DeFi, Krypto-Lending, NFTs oder Krypto aus dem Ausland, oder du stehst vor konkreten Verkaufsentscheidungen, die von der Reform betroffen sein könnten.
Ein auf Krypto spezialisierter Steuerberater kann die Zukunft nicht vorhersehen. Er kann dir aber helfen, deine Optionen durchzurechnen und eine Entscheidung zu treffen, die du in verschiedenen Reformszenarien nicht bereust, etwa mit Unterstützung durch unseren Full-Service Steuerreport.
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Reform-Radar: Was jetzt zu tun ist
- Prüfe, welche deiner Positionen die 1-Jahres-Haltefrist bereits erfüllt haben.
- Behalte den Zeitplan im Blick: Ein neuer Kabinettstermin für den Referentenentwurf ist nicht bekannt.
- Dokumentiere alle Transaktionen lückenlos, das ist Grundvoraussetzung für jede steuerliche Planung.
- Hole bei größeren Positionen steuerrechtliche Beratung ein, bevor du Verkaufsentscheidungen triffst.
Fazit
Die Krypto Haltefrist Reform ist mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 von der politischen Ankündigung zu einem im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt genannten Vorhaben der Bundesregierung geworden. Ein verkündetes Gesetz ist das aber noch nicht: Für das Steuerjahr 2026 gilt die 1-Jahres-Haltefrist unverändert. Mit dem Referentenentwurf vom 30. September 2026 liegt ein Entwurf vor, der für Altbestände die bisherigen Regeln beibehalten soll; endgültig geklärt ist das erst mit einem verkündeten Gesetz. Nutze die Zeit jetzt: Prüfe in CoinTracking, welche deiner Positionen die Haltefrist bereits erfüllt haben, und bleib vorbereitet, solange das Gesetzgebungsverfahren läuft.
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